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AGBs

Radkasten Schweiz

Conzept-Racing GmbH
Radkasten Schweiz
Schanzweg 7a
CH-8330 Pfäffikon ZH

Telefon: 044 953 16 00

Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 7.30-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr.

1. Geltungsbereich

1.1. Conzept-Racing GmbH (nachfolgend "Conzept-Racing" genannt) verkauft Felgen und Zubehör, die direkt oder indirekt mit Fahrzeugen im Zusammenhang stehen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen Kunden und Conzept-Racing und bilden integrierenden Bestandteil des jeweiligen individuellen Vertragsverhältnisses.

1.2. Die AGB haben Geltung, sofern zwischen dem Kunden und der Conzept-Racing keine ausdrückliche anderslautende schriftliche Abrede getroffen wurde.

1.3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts insbesondere über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR).

2. Angebot

2.1. Conzept Racing kann dem Kunden ein schriftliches Angebot per E-Mail unterbreiten. Ist im Angebot nichts anderes festgehalten, bleibt die Conzept-Racing während 30 Tagen ab Datum des Angebotes daran gebunden.

2.2. Conzept-Racing kann dem Kunden auch ein Angebot per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch unterbreiten. Ein solches Angebot wird eindeutig als Angebot/Offerte bezeichnet und ausgewiesen. Die Conzept-Racing bleibt während 2 Tagen ab Datum des Angebotes daran gebunden.

2.3. Die Leistungen und Lieferungen der Conzept-Racing sind im Angebot abschliessend umschrieben. Zusätzliche Leistungen, Lieferungen oder Produkte, die im Angebot nicht enthalten sind, werden dem Kunden zusätzlich gemäss den jeweils geltenden Richtpreisen in Rechnung gestellt.

2.4. Im Angebot selbst enthaltene und als solche bezeichnete Richtpreise sind nicht verbindlich. Ebenso sind Preislisten, Konditionsblätter und Prospekte sowie bloss telefonische Auskünfte unverbindlich und dienen lediglich der Information und als Richtpreise.

3. Vertragsabschluss

3.1. Die Annahme eines Angebotes durch den Kunden hat schriftlich per E-Mail und mit Bezugnahme auf das entsprechende Angebot der Conzept-Racing zu erfolgen.

3.2. Bei eindeutig ausgewiesenen Angeboten der Conzept-Racing per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch kann der Kunde das Angebot innerhalb von 2 Tagen mündlich per Telefon oder im persönlichen Gespräch annehmen.

4. Bestellungen

4.1. Bestellungen eines Kunden sind in jedem Fall via Webshop schriftlich oder E-Mail Conzept-Racing zu richten.

4.2. Die Entgegennahme oder Eintragung der Bestellung in irgendeiner Form durch Conzept-Racing ist keine Annahme der Bestellung. Die Annahme durch Conzept-Racing kommt erst gültig zustande, wenn sie die Vertragsannahme erklärt, Rechnung stellt oder den Auftrag bestätigt.

4.3. Bis zur gültigen Annahme gemäss Ziffer 4.2 kann die Conzept-Racing die Lieferung jederzeit anpassen, reduzieren oder annullieren.

5. Lieferung

5.1. Conzept-Racing liefert die Waren grundsätzlich mit Vertragspartnern aus. Für die Lieferung können dem Kunden Zustell- und Frachtkosten verrechnet werden.

5.2. Sämtliche Kosten bei Bezug der Ware von Drittlieferanten werden im vollen Umfang an den Kunden weiterverrechnet werden.

5.3. Der Transport erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

5.4. Wird die Ware durch einen vom Kunden beauftragten Dritten direkt am Lager der Conzept-Racing abgeholt, hat der Dritte zwingend eine schriftliche Abholberechtigung des Kunden vorzulegen.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Versand der Lieferung ab Lager auf den Kunden über.

7. Weiterverkauf und Export ins Ausland

7.1. Waren von Conzept-Racing dürfen nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Conzept-Racing ins Ausland weiterverkauft und/oder exportiert werden. Dies gilt für den Kunden sowie für Unterhändler von Kunden.

7.2. Die zu Ersatzausrüsterpreisen und -bedingungen gelieferten Waren dürfen ausschliesslich zur Ausrüstung fabrikneuer Fahrzeuge verwendet werden.

8. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

8.1. Die Rechnungen der Conzept-Racing sind durch den Kunden innert 30 Tagen seit Erhalt ohne Abzug von Skonto zu bezahlen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit der vollständig geschuldete Betrag auf dem Konto der Conzept-Racing gutgeschrieben wurde.

8.2. Hält der Kunde die in Ziffer 8.1 vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Zins von 5% p.a. zu leisten.

8.3. Die Conzept-Racing ist befugt für den 2. Mahnungslauf eine Mahngebühr von CHF 10.00 zu erheben.

8.4. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Conzept-Racing jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.5. Der Kunde ist nicht befugt, allfällige Gegenforderungen zu verrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Conzept-Racing bleibt Eigentümerin der gelieferten Waren, bis der Kunde die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig bezahlt hat.

9.2. Conzept-Racing ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Zustimmung der Conzpet-Racing nicht zulässig.

10. Rückgabe von Waren

10.1. Die Rückgabe von Warden bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Conzept-Racing. Sofern Conzept-Racing der Rücknahme von Waren zugestimmt hat, stellt sie einen Abholschein für den Kunden aus. Der Kunde hat die Rücknahme bei Conzept-Racing unter Angabe des Lieferscheins- und der Rechnungsnummer anzuvisieren.

10.2. Mit Ausnahme von durch Conzept-Racing verschuldeten Falschlieferungen oder Hertsellergarantiefälle ist der Kunde verpflichtet, für die Rückgabe von Waren eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 zu bezahlen.

10.3. Die Rückversandkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem in Rechnung gestellt.

10.4. Die Rückgabe von Waren, die ausschliesslich für einen Kunden bei Drittlieferanten bestellt wurden, ist augeschlossen.

11. Haftung für Mängel

11.1. Der Kunde hat die Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 3 Tagen schriftlich der Conzept-Racing mitzuteilen.

11.2. Nach der Montage oder Inverkehrsetzung der Waren durch den Kunden oder Dritte ist jede Beanstandung oder Rückgabe ausgeschlossen.

11.3. Von der Haftung der Conzept-Racing ausgeschlossen, sind Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung, Aufziehung, Lagerung, Montage, mangelnde Luftdruckkontrolle (alle 14 Tage) oder durch unsachgemässe Benützung durch Dritte entstehen.

11.4. Für Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet der Lieferant nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

11.5. Conzept-Racing haftete in keinem Fall für (I) leichte Fahrlässigkeit, (II) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (III) nicht realisierte Einsparungen sowie (IV) Schäden aus Lieferverzug.

12. Herstellergarantie

12.1. Die Conzept-Racing gewährt dem Kunden keine Garantie. Die Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt.

12.2. Der Kunde hat für die Geltendmachung der Herstellergarantie die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers einzuhalten.

13. Immaterialgüterrechte

Alle bei der Vertragserfüllung entstandenen Immaterialgüterrechte an, aber nicht beschränkt auf, Pläne, Zeichnungen, Schemata, Entwürfe und Berechnungen gehören der Conzept-Racing.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Sollte sich ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages als unwirksam oder unvollständig erweisen, wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.

14.2. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

15. Änderungen

Die Conzept-Racing kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen können auch durch Publikation auf der Homepage der Conzept-Racing erfolgen. Der Kunde wird vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise über Änderungen informiert.

16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

16.1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Conzept-Racing unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht unter Ausschuss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren bilden die Gerichte am Sitz der Conzept-Racing. Die Conzept-Racing ist berechtigt, den Kunden alternativ an seinem Wohnsitz/Sitz zu belangen.

Stand: 11/2021